| §2 |
Zweck des Verein
|
| (1) |
Zweck
des Vereins ist die finanzielle und ideelle Förderung des auf
der Schlagd in Wanfried gelegenen Hafens, insbesondere in seiner
Ausprägung als Umschlagsort in der Hansezeit und in Anlehnung an
die historische Hafensituation, sowie der Betrieb eines
Museumshafens.
|
| (2) |
Der
Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung.
|
| (3) |
Der
Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende
Maßnahmen:
| • |
Sammeln von
Spenden für die Anschaffung und die Unterhaltung von
Schiffen und Ladegut sowie den Museumsbetrieb auf den
Schiffen und im Lagerhaus; |
| • |
Werbung für
den Historischen Hafen Wanfried |
| • |
Einflussnahme
auf die materielle und ideelle Ausgestaltung des
Museumshafens.
|
|
| (4) |
Der
Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
|
| (5) |
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile
und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
|
| (6) |
Alle
Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder
Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung
beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
(Auszug der Vereinssatzung)
|
| |
| Die komplette
Satzung als PDF finden Sie hier |
 |
|
| |
|